Hunde sind Willkommen

Hunde: – Bei uns sind Hunde Willkommen

Die Landhausvilla Wolsroi eignet sich hervorragend für einen gemeinsamen Urlaub mit Ihren Hunden.

Der Garten ist komplett umzäunt, damit Ihre Hunde frei toben und spielen können. Wasser- und Futternäpfe stehen unseren Vierbeinigen Gästen zur Verfügung.

Im Garten befindet sich eine Hundehütte für den Mittagsschlaf Ihres Vierbeiners. Als Service stellen wir Ihnen gerne gegen Gebühr einen Hundesitter zur Verfügung, der Ihre Hunde an Ausflugstagen liebevoll betreut. Sprechen Sie bitte die Hausverwaltung an.

Maximal 3 Hunde sind erlaubt, es wird pro Tag und Tier ein Aufschlag von 10 € auf den Mietpreis erhoben.

Wir bitten Sie den Kot Ihres Hundes immer von der Rasenfläche zu entfernen.

Hunderegeln:

Ausflüge: Es ist nicht gestattet, Ihren Hund unbeaufsichtigt in der Landhausvilla zu lassen. Als Service bietet Ihnen die Hausverwaltung gerne eine Hundebetreuung an. Bitte sprechen Sie mit der Hausverwaltung.

Hygiene und Reinigung: Es ist nicht gestattet, dass sich Ihr Tier auf Betten, Polster Couch, etc. legt. Für eventuelle Schäden haftet der Mieter. Starker Hundegeruch ist nachhaltig. Auf Rücksicht anderer Gäste bitten wir Sie darum die Räume immer gut zu lüften. Wir weisen darauf hin, dass Tiere im Bad und in den Obergeschossen/Schlafräumen nicht gestattet sind. Achten Sie bitte auch darauf, die Treppenschutzgitter stets zu schließen Falls Ihr Haustier die Landhausvilla, den Garten, sowie allgemeine Räume (Gartenhaus, Fischerhütte, Spielhaus…) verunreinigt, liegt es in Ihrer Verantwortung, die entsprechenden Bereiche zu reinigen.

Falls eine Nachreinigung durch uns nötig ist, müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen, ebenfalls Ersatzbeschaffungen für nicht mehr reinigungsfähige Bezüge und Laken.

Der Garten und die Umgebung des Mietobjektes dienen nicht als Hunde-WC, eventueller Kot ist umgehend zu entsorgen.

Beaufsichtigung und Rücksichtnahme: Ihr Hund ist innerhalb des gesamten Grundstückes zu beaufsichtigen. Bitte beachten Sie, dass außerhalb des eingezäunten Grundstückes viel Wild ist.

Haftung: Sie haften als Tierhalter für alle, durch ihr Tier am Mietobjekt, dessen Einrichtung und dazugehörigem Gelände, entstandenen Schäden und Verunreinigungen.

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